FAQs Rolle des Messstellenbetreibers
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Rolle des Messstellenbetreibers zusammengetragen.
In den Klappboxen finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.
Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Seit Oktober 2017 haben wir auf unserer Internetseite Informationen über den Umfang unserer Verpflichtungen, über unsere Standard- und Zusatzleistungen sowie unsere Preisblätter gemäß § 37 Abs. 1 MsbG veröffentlicht.
Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung wurde am 7. Oktober 2017 gemäß § 37 Abs. 2 MsbG die Einführung der neuen Zählertechnologie angekündigt.
Zudem erhalten alle, bei denen ein eine moderne Messeinrichtung (mMe) oder ein intelligentes Messsystem (iMsys) eingebaut werden, mindestens zwei Wochen vor Einbau eine schriftliche Ankündigung über den Zählertausch.
Unter Messstellenbetrieb versteht man den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie der dazugehörigen Messeinrichtungen und Messsysteme. Dies beinhaltet die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und der form- und fristgerechten Datenübertragung. Genaue Regelungen dazu trifft das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der Akteur, der für den Einbau und Betrieb von Stromzählern (genauer: intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen) verantwortlich ist, solange sich Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer oder Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entscheidet.
Als Hamburgs grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für Einbau, technischen Betrieb und Wartung von Stromzählern im Hamburger Stadtgebiet zuständig.
Das heißt, solange Sie sich nicht für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entschieden haben, sind wir in der Regel Ihr Ansprechpartner beim Thema Stromzähler.
Grundzuständige Messstellenbetreiber haben sich zweierlei Zertifizierungsverfahren zu stellen:
- Das erste erfolgt durch die jeweils zuständige Regulierungsbehörde im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens.
- Das zweite erfolgt beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Hinblick auf technische und organisatorische Anforderungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit.
Nein. Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzern oder Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern bleibt es unbenommen, selbst ein Unternehmen mit den entsprechenden Zertifikaten als Messstellenbetreiber auszuwählen.
Im Messstellenbetrieb besteht Wettbewerb. Es gibt derzeit rund 50 weitere Messstellenbetreiber in Hamburg.
In Hamburg betreuen wir ca. 1,2 Mio. Zählpunkte und sind damit mit Abstand der größte Messstellenbetreiber für Strom in der Metropolregion.