FAQs Netzanschluss Strom
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Netzanschluss, die Ihnen unter anderem die Nutzung des Hausanschluss-Portals vereinfachen sollen.
In den Klappboxen finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.
Hinweis
Seit dem 1. April 2020 können Sie einen neuen Netzanschluss ausschließlich online über das Hausanschluss-Portal beantragen. Das gleiche gilt für die Anschlusstrennung bzw. die Anschlussänderung eines bestehenden Stromanschlusses oder Baustromanschlusses.
Bitte beachten Sie: Andere Antragsformen (Vordrucke, E-Mails oder ähnliches) sind nicht zulässig. Jede Baumaßnahme muss separat im Hausanschluss-Portal beantragt werden.
Beantragung eines Strom-Netzanschlusses
Seit dem 1. April 2020 können Sie einen neuen Netzanschluss (umgangssprachlich: Hausanschluss) ausschließlich online über das Hausanschluss-Portal beantragen. Das gleiche gilt für die Anschlusstrennung bzw. die Anschlussänderung eines bestehenden Stromanschlusses oder Baustromanschlusses.
Bitte beachten Sie: Andere Antragsformen (Vordrucke, E-Mails oder ähnliches) sind nicht zulässig. Jede Baumaßnahme muss separat im Hausanschlussportal beantragt werden.
Der Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie kann einen Netzanschluss bei uns beantragen, oder einen Dritten dazu bevollmächtigen.
1. Antragsstellung: Bitte stellen Sie eine Anfrage im Hausanschluss-Portal und laden Sie die folgenden Dokumente unter Angabe der benötigten Informationen hoch:
- Lageplan im Maßstab 1:100
- Gebäudegrundriss im Maßstab 1:50
- Leistungsaufstellung/Leistungsbilanz nur bei Gewerbebetrieb und Mehrfamilienhäusern.
2. Angebotserstellung: Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird dem Antragsteller ein Angebot zugesendet.
3. Angebotsannahme: Für eine Angebotsannahme ist das unterschriebene Angebot mit den folgenden Unterlagen an die Hamburger Energienetze zurückzuschicken.
- Netzanschlussvertrag - Vorlage im Angebot
- Gefahrenerkundung/Kampfmittelverdacht (GEKV) – Information auf unserer Internetseite
- Übergabe der Steuerschuldnerschaft (nur bei Gewerbekunden, Vorlage im Angebot)
- Bei Beauftragung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich
- Bei erbrachter Eigenleistung einen bemaßten Rohrleitungsplan (inkl. Legetiefe)
4. Ausführungsplanung: Wir prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und erstellen, in der Regel innerhalb von 10 Werktagen, die Ausführungsplanung.
5. Umsetzungstermin: Sobald wir die Ausführungsplanung erstellt haben, können Sie mit dem im Angebot genannten Vertragspartner einen Termin für die Ausführung des Netzanschlusses abstimmen.
6. Abschlussrechnung: Wenn der Netzanschluss durch den Vertragspartner erfolgreich hergestellt wurde, stellen wir eine Abschlussrechnung an Sie bzw. den angegebenen Kostenträger.
Die anfallenden Kosten werden im Angebot angegeben, nachdem Sie uns Ihre Beantragung online vollständig übermittelt haben. Das entsprechende Preisblatt ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Unser Abrechnungsmodell besteht aus Pauschalpreisen. Mit einer Vorauszahlung entsprechend der beauftragten Umfänge sowie einer Abschlussrechnung für evtl. Mehr- oder Minderkosten.
Teilzahlungen oder Anzahlungen sind leider nicht möglich. Eine Beauftragung des ausführenden Nachunternehmens ist erst nach Geldeingang der Vorauszahlung möglich.
Sobald der Netzanschluss hergestellt wurde und der von Ihnen beauftragte Elektrofachbetrieb einen Zähler montiert hat, kann der Netzanschluss genutzt werden. Hinweis: Sowohl die Zählermontage als auch die Inbetriebsetzung sind bei uns separat zu beantragen.
Die Bearbeitungszeiten zwischen Antragstellung und Angebotserhalt können zum Teil stark variieren, so dass wir hierzu keine pauschale Aussage treffen können. In der Regel müssen Sie für einen Baustromanschluss mindestens 8 Wochen und für einen Netzanschluss mindestens 12 Wochen einplanen (Vorausgesetzt es liegen alle benötigten Dokumente richtig vor).
Häufig gestellte Fragen zum Hausanschluss-Portal
Antworten auf häufige Fragen, die sich direkt auf das Hausanschluss-Portal beziehen, finden Sie in der Rubrik Hilfe im Portal selbst.
Unterlagen und Formulare
Vorlagen für Formulare zum Thema Niederspannung, die wir Ihnen nicht automatisch mit dem Angebot zukommen lassen, finden Sie hier.
Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund ist der Grundstückseigentümer vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach der Kampfmittelverordnung verpflichtet. Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Kampfmittelbelastungskataster steht auf unserer Webseite ein Infoblatt "Kampfmittelauskunft" zur Verfügung.
Netzanschlussleistung
Das kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Bitte stellen Sie mit der von Ihnen gewünschten Leistung über das Hausanschluss-Portal eine Angebotsanfrage.
Nein. Da wir die aktuelle Belastung an Ihrem Netzanschluss leider nicht einsehen können, bitten wir Sie, sich für die Klärung dieser Frage an ein Fachunternehmen Ihrer Wahl zu wenden. Sobald Art und Umfang der Leistungserhöhung klar definiert sind, kann eine entsprechende Anfrage über das Hausanschluss-Portal gestellt werden.
Die aktuelle Belastung am Netzanschluss können wir leider nicht einsehen. Bitte wenden Sie sich an ein Fachunternehmen (z. B. Elektrofachbetrieb oder Planungsbüro), das z.B. Ihre Kundenanlage bewerten oder eine Messung durchführen kann. Aufgrund von Wettbewerbsverzerrung dürfen wir leider keine Unternehmen empfehlen.
Die Hamburger Energienetze sind für das Netzanschlusskabel sowie den Hausanschlusskasten und damit für den Netzanschluss an das Verteilnetz zuständig. Für die dahinterliegende Kundenanlage ist der Eigentümer verantwortlich. Diese beinhaltet die Kabel/Leitungen, Zähleranlage, Verteilungen und alle weiteren Komponenten. Die Zugänglichkeit zum Netzanschluss und die Montagefläche für Messeinrichtungen ist für den zuständigen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber dauerhaft vom Betreiber zu gewährleisten.
Eigenleistungen (Bau/Elektro)
Die Zählerschränke gehören zu Ihrer Anlage, so dass eine Erweiterung nicht durch uns erfolgt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an ein Fachunternehmen (z. B. Elektrofachbetrieb oder Planungsbüro; aufgrund von Wettbewerbsverzerrung dürfen wir leider keine Unternehmen empfehlen).
Achten Sie dabei bitte darauf, dass der von Ihnen damit beauftragte Fachbetrieb in einem Installationsverzeichnis eingetragen ist. Jeder Installateur erhält von seinem Verteilnetzbetreiber eine Eintragungsbestätigung/einen Installateurausweis die/der ihn als für Arbeiten an einem Niederspannungsverteilnetz berechtigt ausweist.
Hintergrund: Die Zählerschränke gehören zur Kundenanlage und müssen von einem Fachunternehmen nach den anerkannten technischen Regeln (TAB etc.) aufgebaut und angeschlossen werden.
Im Angebot wird standardmäßig ein Materialanforderungsschein beigefügt. In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten:
Selbstabholer: Sie holen Ihren neuen Hausanschlusskasten in unserem Lager gegen Vorlage des Materialanforderungsscheins aus dem Angebot selbst ab. Die Adresse steht auf dem Materialanforderungsschein.
Versand: Sie lassen sich den Hauanschlusskasten an eine Versandadresse liefern. Hierfür muss die Adresse im Materialanforderungsschein eintragen werden.
Jeder Installateur erhält von seinem Verteilnetzbetreiber eine Eintragungsbestätigung/einen Installateurausweis die/der ihn als für Arbeiten an einem Niederspannungsverteilnetz berechtigt ausweist.
Ja, allerdings weisen wir auf Folgendes hin: Werden durch Sie Aufgrabungen vorgenommen, sind Sie für die Einhaltung der technischen Bedingungen und Normen und die Berücksichtigung der Vorgaben unseres Merkblatts zur Mehrspartenhauseinführung und Legung von Kabelschutzrohren in Eigenleistung verantwortlich. Das Merkblatt finden Sie auf unserer Internetseite.
Als Eigentümer bzw. Tiefbauer haben Sie eine Schadensvermeidungspflicht, die immer bei Ihnen liegt. Daher müssen Sie vor Beginn der Arbeiten die Leitungspläne sämtlicher Versorgungsnetzbetreiber (Fernwärme, Gas, Telekommunikation, etc.) einholen, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden.
Unsere Leitungspläne des Stromnetzes können Sie unter hier über die Leitungsauskunft beantragen.
Im Online-Portal ELBE+ können neben Strom noch weitere Leitungsanfragen (Fernwärme, Gas, Telekommunikation, etc.) gestellt werden.
Die Bedingungen für die Gebäudeeinführung werden im Angebot angegeben. Bei Neubau eines Einfamilienhauses wird grundsätzlich eine zugelassene MSHE (Mehrspartenhauseinführung) oder eine normgerechte gas- und wasserdichte ggf. druckwasserdichte Einspartenhauseinführung benötigt. Das entsprechende Merkblatt finden Sie auf unserer Internetseite.
Die Verplombung verhindert unbefugte Manipulationen an technischen Einrichtungen. Dies ist gesetzlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung festgelegt.
Die Arbeiten dürfen nur durch einen in unserem Installationsverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verantwortlich. Hat die Eigentümerin bzw. der Eigentümer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich gegenüber dem Netzbetreiber. Dies ist gesetzlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung festgelegt.
Schäden und Sperrungen
Für Schäden an Anlagenteilen, die in Betrieb sind, steht Ihnen gerne unser 24h-Störungsmanagement unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1 439 439 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erläuterung: Ältere Netzanschlüsse wurden im unteren Anschlussbereich mit einer Teermasse ausgegossen. Diese kann bei einer Überlast hochkochen und aus dem Hausanschlusskasten tropfen.
Für Schäden an Anlagenteilen, die in Betrieb sind, steht Ihnen gerne unser 24h-Störungsmanagement unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1 439 439 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nein. In den meisten Fällen hat uns Ihr Stromlieferant mit der Sperrung Ihrer Anlage beauftragt. Die Gründe für die Sperrung sind uns nicht bekannt. Für eine Einschaltung wenden Sie sich bitte an Ihren Stromlieferanten.
Elektromobilität
Auf dem Markt für private Ladepunkte gibt es unterschiedliche Modelle. Welches für Ihren Bedarf das richtige ist, ermitteln Sie am besten gemeinsam mit einem Fachunternehmen (z. B. Elektrofachbetrieb oder Planungsbüro; aufgrund der Wettbewerbsverzerrung dürfen wir leider keine Unternehmen empfehlen). Die Hamburger Energienetze sind lediglich für das entsprechende Netzanschlusskabel sowie den Hausanschlusskasten und damit für den Netzanschluss an das Verteilnetz zuständig.
Weiterführende Informationen zu den Zuständigkeiten und Tipps zum Vorgehen und die dafür benötigten Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.