Umsatzsteuerpflicht des neuen Anlagenbetreibers
Wichtige Information
Durch die regelmäßigen Einkünfte aus dem Anlagenbetrieb werden Sie als Anlagenbetreiber zum Unternehmer im Sinnes des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Ihre Einnahmen unterliegen daher grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (bspw. als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG) wird auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet.
Entsprechend Ihrem Votum wird die Vergütung von uns mit (Unternehmer) oder ohne (Kleinunternehmerregelung) Umsatzsteuer ausgekehrt. Bitte informieren Sie sich vorab, da wir aus organisatorischen Gründen keine rückwirkenden Änderungen vornehmen können. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater. (Nachstehende Angaben sind zur Abrechnung Ihrer Stromerzeugung bzw. -einspeisung zwingend erforderlich!)